Die Software für die Eingliederungshilfe.
Bedarfe entlang individueller Lebensbereiche erfassen, Förderziele planen und Fortschritt belegen – auch bei komplexen Kostenträger-Konstellationen. KoJu24 macht Teilhabe nach SGB IX und BTHG wirkungsorientiert steuerbar.
Teilhabe wirkungsorientiert gestalten – vom Bedarf bis zum Nachweis.
Das BTHG hat die Eingliederungshilfe personenzentriert gemacht: Bedarfe entstehen entlang der Lebensbereiche, Förderziele müssen geplant und ihre Wirkung belegt werden – oft gegenüber mehreren, teils abweichenden Kostenträgern und mit stichtagsgenauen Satzänderungen. KoJu24 führt Bedarfsermittlung, Hilfeplanung, Leistungsnachweis und Controlling in einem System zusammen, damit fachliche Qualität und wirtschaftliche Nachweisbarkeit zusammenpassen.
Die grössten Zeitfresser – und wie KoJu24 entlastet
Seit dem BTHG ist der Dokumentations- und Abstimmungsaufwand in der Eingliederungshilfe enorm gestiegen. KoJu24 setzt genau dort an, wo Zeit vom Menschen an den Bildschirm wandert.
Doku entlang Lebensbereiche
KoJu24 ordnet Dokumentation über hinterlegte Aktionswörter automatisch dem passenden Lebensbereich zu; Bedarfe und Ziele planen Sie strukturiert je Lebensbereich und filtern Berichte gezielt danach.
Ziele fortschreiben
Ziele, Teilziele und Massnahmen halten Sie mit Zielerreichungsgrad fest und schreiben sie laufend fort; für den Bericht übernehmen Sie den aktuellen Stand per Klick, statt ihn abzuschreiben.
Zeit am Bildschirm statt am Menschen
Statt in mehreren Systemen doppelt zu erfassen, verdichtet KoJu24 die einmal erfasste Dokumentation zu einem Berichtsentwurf – den Sie nur prüfen, per Spracheingabe ergänzen und freigeben.
Bewilligungen & Kontingente
Bewilligte Leistungen und ihre Kontingente führen Sie je Klient:in; die Auslastung sehen Sie jederzeit in der Übersicht, und bei drohender Kontingentüberschreitung warnt KoJu24 rechtzeitig.
Viele Kostenträger, ein Fall
Mehrere und abweichende Kostenträger bilden Sie je Leistung ab – inklusive kostenträgerspezifischer Abweichungen und stichtagsgenauer Satzänderungen, ohne Doppelpflege.
Nachweispflichten erfüllen
Erbrachte Leistungen führen Sie als prüffähige Nachweise – bei stationären Leistungen inklusive unterschriebenem Anwesenheitsnachweis, der automatisch an die Abrechnung angehängt wird.
Kurzfristiger Ausfall
Statt Rundruf: Beim Eintragen der Abwesenheit schlägt KoJu24 passende Vertretungen direkt vor und hebt fachlich geeignete Personen hervor; Doppelbelegungen meldet die automatische Kollisionsprüfung sofort, und die Vertretung bestätigt die Anfrage selbst.
Das Dienstplan-Puzzle
Dienste über Wochenende und Feiertage verteilen Sie über Schichtvorlagen per Zuweisung; KoJu24 warnt automatisch bei fehlenden Arbeitsverträgen und zeigt vor dem Veröffentlichen je Person Soll-, Ist- und Differenzstunden.
Fachlichkeit trifft Wirtschaftlichkeit
Auslastung der Kontingente und Kennzahlen zu Leistungen und Zielerreichung wertet KoJu24 einrichtungsübergreifend aus – so behalten Sie fachliche Qualität und Auskömmlichkeit gemeinsam im Blick.
Wenn die Prüfung kommt
KoJu24 protokolliert lückenlos, wer wann welchen Datensatz angelegt, geändert, gelöscht oder exportiert hat – filterbar nach Suchbegriff, Kategorie und Zeitraum.
In der Krise zählt jede Sekunde
Blutgruppe, Diagnosen, Medikamente, Notfallkontakte – auf einen Tipp erzeugt KoJu24 je Klient:in ein Notfallblatt als PDF, das die notfallrelevanten Angaben gebündelt zeigt, auch auf dem Handy.
IT, die entlastet statt Arbeit macht
Statt Insellösungen und Papier arbeiten alle Rollen in einer gemeinsamen, mobilen Datenbasis – Server in Deutschland, DSGVO-konform –, sodass Angaben nur einmal erfasst und überall genutzt werden.
Häufige Fragen — Software für die Eingliederungshilfe
Unterstützt KoJu24 die Anforderungen des BTHG?
Ja. KoJu24 bildet die personenzentrierte Logik der Eingliederungshilfe nach SGB IX ab: Bedarfsermittlung entlang der Lebensbereiche, Förder- und Teilhabeziele planen, den Fortschritt dokumentieren und wirkungsorientiert nachweisen.
Können mehrere und abweichende Kostenträger abgebildet werden?
Ja. Komplexe Kostenträger-Konstellationen, unterschiedliche Entgelte und stichtagsgenaue Satzänderungen werden sauber verwaltet und prüffähig abgerechnet – inklusive Analyse und Controlling über Einrichtungen hinweg.
Ist KoJu24 auch für ambulante und stationäre Teilhabeleistungen geeignet?
Ja – vom stationären Bereich (besondere Wohnformen) über ambulant betreutes Wohnen bis zu ambulanten Fachleistungen. Dokumentation, Hilfeplanung und Leistungsnachweis funktionieren mobil, direkt am Ort der Leistung.
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